Umsetzung der EU-Verordnung 2025/920 zur Luftsicherheit
Die Europäische Kommission hat eine neue Verordnung zur Luftsicherheit veröffentlicht, die am 1. September 2025 in Kraft tritt. Sie führt wesentliche Änderungen am bestehenden Rahmen für Unternehmen in der sicheren Lieferkette ein, insbesondere für reglementierte Beauftragte und bekannte Versender. Gemäß den neuen Anforderungen müssen für Exportsendungen aus Europa folgende Angaben gemacht werden:
Warenbeschreibung gemäß den EU-Leitlinien für zulässige Warenbeschreibungen.
Angaben zu allen beteiligten Parteien, einschließlich des ursprünglichen Versenders und Absenders (falls abweichend), des ursprünglichen Empfängers und des Endempfängers (falls abweichend). Für jede dieser Parteien sind folgende Daten erforderlich: Name der natürlichen Person oder des Unternehmens (falls abweichend und zutreffend), vollständige Anschrift und Kontaktdaten, einschließlich Telefonnummer.
Werden diese Informationen nicht bereitgestellt, wird die Fracht nicht angenommen. Wir bitten Sie daher, uns bei der Bereitstellung der genannten Angaben zu unterstützen, damit wir diese in den Luftfrachtbrief eintragen können.
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