Wichtige Information zur neuen EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR)

Seit dem 12. August 2026 gilt die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle („Packaging and Packaging Waste Regulation“ – PPWR) unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Mit der neuen Verordnung werden die Anforderungen an Verpackungen und deren Inverkehrbringen innerhalb der Europäischen Union umfassend neu geregelt. Ziel ist insbesondere, Verpackungsabfälle zu reduzieren, die Kreislaufwirtschaft zu stärken und EU-weit einheitlichere Anforderungen für Wirtschaftsakteure zu schaffen.

 

Die Regelungen betreffen grundsätzlich Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Waren in Verkehr bringen. Abhängig von der jeweiligen Liefer- und Vertriebsstruktur können Unternehmen dabei insbesondere als Hersteller, Importeur, Vertreiber oder Erzeuger im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung eingestuft werden.

 

Besondere Bedeutung kann dies unter anderem für Unternehmen haben, die:

– Waren aus Drittländern in die Europäische Union importieren,

– verpackte Waren erstmals in einem EU-Mitgliedstaat bereitstellen,

– Produkte unter eigenem Namen oder eigener Marke vertreiben,

– Verpackungen selbst herstellen oder verwenden oder

– Waren innerhalb verschiedener EU-Mitgliedstaaten vertreiben.

 

Mit der PPWR sind – abhängig von der jeweiligen Rolle und den konkreten Verpackungen – verschiedene Verpflichtungen verbunden. Diese können beispielsweise Anforderungen an die Konformität von Verpackungen, technische Dokumentationen, Kennzeichnungen, die Registrierung im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung sowie weitere Nachweis- und Informationspflichten (Entsorgung) umfassen.

 

Gerade im internationalen Warenverkehr empfehlen wir Ihnen daher, frühzeitig zu prüfen, welche Rolle Ihr Unternehmen innerhalb der jeweiligen Lieferkette einnimmt und welche Verpflichtungen sich daraus ergeben. Insbesondere bei Importen aus Drittländern kann eine sorgfältige Prüfung der Verantwortlichkeiten zwischen Hersteller, Importeur und anderen beteiligten Wirtschaftsakteuren erforderlich sein.

Bitte beachten Sie, dass die konkrete rechtliche Einordnung stets von den individuellen Geschäfts- und Lieferstrukturen sowie der Art der verwendeten Verpackungen abhängt.

 

Mit diesem Hinweis möchten wir Sie frühzeitig auf die neue Rechtslage aufmerksam machen und für eine Überprüfung Ihrer unternehmensinternen Prozesse sensibilisieren. Bei Bedarf empfehlen wir, ergänzend fachkundige rechtliche oder spezialisierte Beratung in Anspruch zu nehmen.

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