Das ändert sich 2025 in der Logistik
Zum Jahreswechsel treten zahlreiche Rechtsänderungen in Kraft, die Auswirkungen auf die betriebliche Praxis für Unternehmen in der Speditions- und Logistikbranche haben:
Strassengüterverkehr
- Dänemark schafft zum Jahresanfang das bisherige Eurovignettensystem ab und führt für schwere Nutzfahrzeuge über 12 Tonnen eine entfernungsabhängige Maut ein.
- In den Niederlanden ändert sich die Tarifstruktur der Eurovignette. Neben der Euro-Emissionsklasse und der Anzahl der Achsen werden die Tarife vom 1. Januar an auch die CO₂-Emissionen berücksichtigen.
- Im grenzüberschreitenden Verkehr müssen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, die mit analogen oder digitalen Fahrtenschreibern der ersten Generation ausgestattet sind, ab dem 01. Januar 2025 auf den intelligenten Tachografen der zweiten Version umgerüstet werden. Parallel dazu wird ab dem 1. Januar 2025 die Aufbewahrungsfrist für Tachografendaten von 28 auf 56 Tage verlängert.
Seeschifffahrt
- Im Laufe des Jahres 2025 wird schrittweise die Secure Release Order (SRO) im Freistellungsprozess für Importcontainer in den Seehäfen Bremerhaven, Hamburg und Wilhelmshaven eingeführt. Dieses digitale Verfahren ersetzt das bisherige PIN-basierte System und zielt darauf ab, die Sicherheit bei der Containerfreistellung zu erhöhen sowie unberechtigte Abholungen zu verhindern. In den neuen Prozess sind alle an der Transportkette beteiligten Akteure einbezogen. Kommuniziert wird nicht mehr direkt, sondern verschlüsselt über die neutrale und standortübergreifende IT-Plattform German Ports.
- Im Rahmen der schrittweisen Einführung des EU-ETS (EU Emissions Trading System / Emissionshandelssystem) sind die Reedereien verpflichtet, für 40 Prozent ihrer Emissionen im Jahr 2024 Zertifikate zu erwerben. Dieser Anteil steigt auf 70 Prozent im Jahr 2025.
- Ab dem 1. Januar 2025 schreibt die Verordnung FuelEU Maritime vor, dass Schiffe, die EU-Häfen anlaufen, ihre Treibhausgasintensität (gemessen in Gramm CO₂e/MJ) schrittweise senken müssen: minus 2 Prozent im Jahr 2025
Luftfracht
- Ab dem 1. Januar 2025 verpflichtet die Verordnung ReFuelEU Aviation Kerosinlieferanten, mindestens 2 Prozent des an Flughäfen gelieferten Jet Fuels durch sogenannte Sustainable Aviation Fuels (SAF) zu ersetzen.
- Die Grundsätze zur Anwendung der Cybersicherheitsmaßnahmen für den Bereich der Paragrafen 9 und 9a Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) dienen der einheitlichen Umsetzung der EU-Verordnung 2019/1583. Die Beteiligten der sicheren Lieferkette (Reglementierte Beauftragte et al.) müssen diese Vorgaben ab dem 1. Januar 2025 berücksichtigen und in ihrem Luftfrachtsicherheitsprogramm (LFSP) beschreiben.
Alle Verkehrsträger
- Die im zweijährigen Turnus geänderten internationalen Übereinkommen über die sichere Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), mit Eisenbahnen (RID) und Binnenschiffen (ADN) treten am 1. Januar 2025 – mit einer allgemeinen Übergangsfrist bis 30. Juni 2025 – in Kraft. Ohne Übergangsfrist tritt im Luftverkehr zum Jahresanfang die 66. Ausgabe der IATA-Dangerous Goods Regulations in Kraft. Im Seeverkehr kann der International Maritime Dangerous Goods Code (IMDG-Code) in der Fassung des Amendment 42-24 für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen ab dem 1. Januar 2025 auf freiwilliger Basis angewendet werden.
Zoll / Aussenwirtschaft / Steuern
- Nachdem das Import Control System 2 (ICS2) im Luftfrachtbereich und für den See- und Binnenschiffsverkehr bereits eingeführt wurde, folgt zwischen 1. April und 1. September 2025 der Start für Straßen- und Schienenverkehrsunternehmen. Über ICS2 müssen Beförderer sämtliche Importwaren vor dem physischen Eintreffen in der EU mittels einer Entry Summary Declaration (ENS) anmelden.
- Zum 1. Januar 2025 wird in Deutschland die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung für inländische B2B-Umsätze stufenweise eingeführt. Ausgenommen sind Rechnungen über Leistungen, die nach § 4 Nummer 8 bis 29 Umsatzsteuergesetz (UStG) steuerfrei sind
- Das im Oktober 2024 verabschiedete Bürokratieentlastungsgesetz enthält unter anderem folgende steuerliche Änderungen ab 1. Januar 2025: Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege wird von zehn auf acht Jahre verkürzt.
- Seit dem Neujahrstag sollten große Unternehmen die Datenerfassung gemäß den Vorgaben der europäischen Nachhaltigkeitsrichtlinie CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) erfüllen. Mit dem Jahreswechsel gelten ihre Bestimmungen für alle Unternehmen in der Europäischen Union, die über mehr als 250 Beschäftigte verfügen und eine Bilanzsumme von 25 Millionen Euro oder einen Jahresumsatz von 50 Millionen Euro überschreiten. Die CSRD ist ein wesentlicher Bestandteil des Green Deal der EU als Transformationsprogramm für Wirtschaft und Klima. Sie soll dazu beitragen, dass sich Unternehmen in ihrer langfristigen Strategie neben finanziellen Erfordernissen auch an ökologischen und sozialen Kriterien orientieren, und verpflichtet die Firmen zu einem systematischen Risikomanagement in allen drei Bereichen.
- Als Reaktion auf wiederholte Bedenken des Handels und der Speditionsbranche hat die EU die Geltung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein Jahr auf den 30. Dezember 2025 für große Unternehmen und auf den 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen verschoben. Die EUDR enthält strenge Compliance-Verpflichtungen, um sicherzustellen, dass Produkte, die mit der Entwaldung in Verbindung stehen, nicht auf dem EU-Markt gehandelt werden.
Quelle: DSLV Bundesverband Spedition und Logistik