Reederkonsortien: EU-Gruppenfreistellungsverordnung läuft endgültig aus
Die GVO für Reederkonsortien wurde 2009 eingeführt und 2014 sowie 2020 jeweils verlängert. Die Regeln sollen den Carriern Größenvorteile verschaffen und eine bessere Auslastung ihrer Schiffskapazitäten ermöglichen. Solche Privilegien können laut EU-Vertrag im Einklang mit den Binnenmarktregeln stehen, sofern auch Kunden der Reeder und Verbraucher von den wirtschaftlichen Vorteilen profitieren.
Das haben Verbände von Spediteuren, Verladern und Hafenoperateuren allerdings in den vergangenen Jahren zunehmend bezweifelt. Sie kritisierten auch, die GVO erlaube es den Carriern, eine dominierende Stellung am Markt einzunehmen und zunehmend in Geschäftsbereiche von Spediteuren oder Hafenoperateuren vorzudringen. Der Seehafenverband ZDS sowie das Komitee Deutscher Seehafenspediteure haben das GVO-Ende in ersten Stellungnahmen gegenüber der DVZ entsprechend begrüßt.
Quelle: DVZ
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