Brexit: Abgabe vollständiger Zollanmeldungen und Einführung von Zollkontrollen ab 1. Januar 2022
Nach mehrfacher Verschiebung der im Border Operating Model festgelegten Fristen laufen zum Jahresende einige Übergangsregelungen für Wareneinfuhren aus der EU nach Großbritannien aus. So sind ab dem 1. Januar 2022 vollständige Zollanmeldungen verpflichtend. Ab dem Datum müssen vollständige Zollanmeldungen sowie Anmeldungen zur vorübergehenden Verwahrung vor ihrer Verschiffung abgegeben werden und es werden Zollkontrollen durchgeführt.
Wichtige Information zur neuen EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR)
Seit dem 12. August 2026 gilt die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle („Packaging and Packaging Waste Regulation“ – PPWR) unmittelbar in […]
Suezkanal, Rotes Meer und Transportversicherung
Nachdem die großen Containerreedereien ihre Verkehre seit Ende 2023 überwiegend um das Kap der Guten Hoffnung geführt haben, werden inzwischen wieder einzelne Schiffe […]
Niedrigwasser auf deutschen Wasserstraßen – Auswirkungen auf Containertransporte
Aufgrund der anhaltend niedrigen Wasserstände auf verschiedenen deutschen Wasserstraßen kommt es derzeit zu Einschränkungen im Binnenschiffsverkehr. Insbesondere auf wichtigen Transportachsen können Binnenschiffe ihre […]







