Brexit: Abgabe vollständiger Zollanmeldungen und Einführung von Zollkontrollen ab 1. Januar 2022

Nach mehrfacher Verschiebung der im Border Operating Model festgelegten Fristen laufen zum Jahresende einige Übergangsregelungen für Wareneinfuhren aus der EU nach Großbritannien aus. So sind ab dem 1. Januar 2022 vollständige Zollanmeldungen verpflichtend. Ab dem Datum müssen vollständige Zollanmeldungen sowie Anmeldungen zur vorübergehenden Verwahrung vor ihrer Verschiffung abgegeben werden und es werden Zollkontrollen durchgeführt.

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Mautgebühren steigen ab 2026

Am 17. Dezember 2025 wurde in Österreich die Mauttarif-Verordnung 2025 rechtsverbindlich veröffentlicht. Sie legt die ab 1. Januar 2026 geltenden Mautsätze für die […]

2. Januar 2026|
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