Brexit: Abgabe vollständiger Zollanmeldungen und Einführung von Zollkontrollen ab 1. Januar 2022
Nach mehrfacher Verschiebung der im Border Operating Model festgelegten Fristen laufen zum Jahresende einige Übergangsregelungen für Wareneinfuhren aus der EU nach Großbritannien aus. So sind ab dem 1. Januar 2022 vollständige Zollanmeldungen verpflichtend. Ab dem Datum müssen vollständige Zollanmeldungen sowie Anmeldungen zur vorübergehenden Verwahrung vor ihrer Verschiffung abgegeben werden und es werden Zollkontrollen durchgeführt.
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UNSICHERHEIT BEZÜGLICH DER WIEDERERÖFFNUNG DER STRASSE VON HORMUZ HÄLT AN
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