Havarie-Grosse – die missachtete Gefahr
Mit der Havarie im Suezkanal hat kaum jemand gerechnet. Immerhin passieren täglich mehrere Dutzend Schiffe diese Hauptschlagader des Welthandels. Nun könnte man sagen, das Risiko und die Eintrittswahrscheinlichkeit eines solchen Ereignisses ist so gering, dass man es vernachlässigen kann. Hinzu kommt, dass es keine gemeldeten Schäden an der Ladung gibt und die Schäden am Schiff minimal zu sein scheinen. Dennoch könnten sich die Kosten für die Bergungsaktion, für die letztlich 11 Schlepper und zwei Bagger benötigt wurden, sowie mögliche Entschädigungsforderungen von verschiedenen Interessengruppen wie der Suezkanalbehörde oder Reedereien, die in den Rückstau geraten sind, auf eine beträchtliche Summe belaufen. Ähnlich wie bei zahlreichen Havarien oder Havarie ähnlichen Ereignissen auf den Weltmeeren, mit Schäden in oftmals mehrfacher Millionenhöhe. Die Kosten hierfür tragen unter anderem die Eigentümer der transportierten Waren, nämlich dann, wenn Havarie-Grosse erklärt wird.
Havarie-Grosse tritt ein, wenn aufgrund außergewöhnlicher Umstände bewusst Schäden, beziehungsweise Kosten in Kauf genommen werden, um Schiff und Ladung aus einer gemeinsamen Gefahr zu retten. Für diese Kosten haften alle an dem Seetransport beteiligten Parteien im Verhältnis zu den geretteten Waren. Auf die Wareneigentümer können so Ansprüche bis zur Höhe des eigentlichen Warenwertes zukommen. Da jeder Seetransport die Gefahr der Havarie-Grosse birgt, empfiehlt sich unbedingt der Abschluss einer Warentransportversicherung!