Die EUDR, formell bekannt als Verordnung (EU) 2023/1115, die am 9. Juni 2023 angenommen wurde, legt detaillierte Regeln fest, die die Einfuhr und Ausfuhr bestimmter Produkte verhindern sollen, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen. Die EUDR betrifft sowohl den EU-Binnenhandel als auch die Ein- und Ausfuhr in die bzw. aus der Europäischen Union und verpflichtet europäische Unternehmen, nachzuweisen, dass bestimmte von ihnen gehandelte Produkte nicht auf Flächen hergestellt wurden, die nach dem 31. Dezember 2020 abgeholzt wurden oder der Waldschädigung zum Opfer gefallen sind. Die Verordnung wird für die meisten Wirtschaftsbeteiligten ab dem 30. Dezember 2024 gelten. Viele der praktischen Umsetzungsdetails, wie technische Standards und spezifische Leitlinien für die Durchsetzung, müssen noch in Form von Durchführungs- und delegierten Rechtsakten erlassen werden. Diese werden voraussichtlich im Laufe des Jahres 2024 veröffentlicht werden.
Weiterlesen … EU-Entwaldungsverordnung birgt Risiken für Einfuhren